Hase in Sicherheit

M. Klauenberg KG
Abt. Aktenarchivierung und -verwaltung

Aufbewahrungsfristen nach dem
Bundesdatenschutzgesetz

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Allgemeines

 
10 Jahre aufzubewahren sind Geschäftsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, die zu Ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweiungen und Organisationsunterlagen sowie die entsprechenden Buchungsbelege.

Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, sind 6 Jahre aufzubewahren. Diese Frist gilt auch für Lohnkonten, sofern sie nicht Bestandteil der Buchführung sind.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt, der Handels- und Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden ist oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Bei Verträgen beginnt die Aufbewahrungspflicht mit dem Ende des Jahres, in dem der Vertrag endet. Wurde z.B. die Buchführung für das Wirtschaftsjahr 1999 z.B. im März 2000 durch letzte Eintragungen abgeschlossen, begann die Aufbewahrungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres 2000. Bei der zehnjährigen Frist dürfen diejenigen Unterlagen vernichtet werden, deren letzte Eintragung vor dem 1.1.2001 erfolgte; bei der Sechsjahresfrist ist der 1.1.2005 der entsprechende Stichtag.

Das Ende der Aufbewahrungsfrist tritt nach Ablauf der jeweiligen Frist ebenfalls mit Ablauf des Kalenderjahres ein. Nach Ablauf der Fristen brauchen Unterlagen nur noch aufbewahrt zu werden, wenn sie für eine begonnene Aussenprüfung, für eine vorläufige Steurfestsetzung, für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Verfahren, für ein schwebendes oder auf Grund einer Aussenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung von Anträgen des Steuerzahlers von Bedeutung sind.

 

Unterlagen zur gesicherten Vernichtung ab dem 01. Januar 2012

Außendienstabrechnungen, soweit Buchungsbelege 2001
Ausgangsrechnungen 2001
Ausfuhrunterlagen 2005
Arbeitsanweisungen für EDV-Buchführung 2001
Anlagenvermögensbücher und -karteien 2001
Angebote, die zu einem Auftrag geführt haben 2005
Änderungsnachweise der EDV-Buchführung 2001
Aktenvermerke (soweit Buchungsbelege) 2001
Akkreditive 2001
Abtretungserklärungen nach Erledigung 2005
Abschreibungsunterlagen 2001
Abrechnungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) 2001
Buchungsbelege 2001
Buchungsanweisungen 2001
Bilanzunterlagen 2001
Bilanzen (Jahresabschlüsse) 2001
Bewirtungsrechnungen (soweit Buchungsbelege) 2001
Bewertungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) 2001
Betriebsprüfungsberichte 2005
Betriebskostenrechnungen 2001
Betriebsabrechnungen mit Belegen als Bewertungsunterlagen 2001
Bestell- und Auftragsunterlagen 2005
Belege, soweit Buchfunktion (offene-Posten-Buchhaltung) 2001
Bankbürgschaften 2005
Bankbelege 2001
Doppel von Rechnungen 2001
Depotauszüge (soweit nicht Inventare) 2001
Debitorenlisten (soweit Bilanzunterlage) 2001
Dauerauftragsunterlagen (soweit nicht Buchungsgrundlage, nach Ablauf des Vertrages) 2005
Darlehensunterlagen (nach Ablauf des Vertrages) 2005
Exportunterlagen 2005
Essenmarkenabrechnungen (soweit Buchungsbelege) 2001
Eröffnungsbilanzen 2001
Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2001
Eingangsrechnungen 2001
Einfuhrunterlagen 2005
Frachtbriefe 2005
Finanzberichte 2005
Fahrtkostenerstattungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) 2001
Gutschriften 2001
Grundstücksverzeichnis (soweit Inventar) 2001
Grundbuchauszüge 2001
Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresrechnung) 2001
Geschenknachweise 2005
Geschäftsbriefe (außer Rechnungen und Gutschriften) 2005
Geschäftsberichte 2001
Gehaltslisten 2001
Hauptabschlussübersicht (wenn anstelle der Bilanz) 2001
Handelsregisterauszüge 2005
Handelsbücher 2001
Handelsbriefe (außer Rechnungen und Gutschriften) 2005
Investitionszulage (Unterlagen) 2005
Inventar 2001
Journale für Hauptbuch und Kontokorrent 2001
Jahresabschlüsse und Erläuterungen 2001
Kreditunterlagen (soweit Buchungsbelege, nach Ablauf des Kreditvertrages) 2001
Konzernlageberichte (mit zum Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen u. sonst. Organisationsunterlagen) 2001
Konzernabschlüsse 2001
Kontoauszüge 2001
Kontenregister 2001
Kontenpläne und Kontenplanänderungen 2001
Kassenzettel 2005
Kassenbücher und –blätter 2001
Kassenberichte 2001
Lohnlisten 2001
Lohnbelege (soweit Buchungsbelege) 2001
Lieferscheine (soweit Buchungsbelege) 2001
Lagerbuchführungen 2001
Lageberichte 2001
Mietunterlagen (nach Ablauf des Vertrages) 2005
Mahnungen und Mahnbescheide 2005
Magnetbänder mit Buchfunktion 2001
Nachnahmebelege (soweit Buchungsbelege) 2001
Organisationsunterlagen der EDV-Buchführung 2001
Prozessakten (nach Beendigung des Verfahrens) 2001
Protokolle (allgemeiner Art) 2005
Preislisten 2005
Pachtunterlagen (nach Ablauf des Vertrages) 2005
Quittungen 2001
Reisekostenabrechnungen 2001
Rechnungen 2001
Steuerunterlagen und Steuererklärungen 2001
Spendenbescheinigungen 2001
Schriftwechsel (allgemein) 2005
Schadensunterlagen 2005
Saldenbilanzen 2001
Sachkonten 2001
Telefonkostennachweise (soweit Buchungsbelege) 2001
Umsatzsteuervoranmeldungen 2001
Überweisungsbelege 2001
Überstundenlisten 2005
Verträge (soweit nicht Buchungsgrundlage) 2005
Versicherungspolicen 2005
Versand- und Frachtunterlagen 2005
Vermögenswirksame Leistungen (Unterlagen, soweit nicht Buchungsbelege) 2005
Vermögensverzeichnis 2001
Verkaufsbücher 2001
Verbindlichkeiten (Zusammenstellungen) 2001
Wechsel (soweit Buchungsbelege) 2001
Wareneingangs- und -ausgangsbücher 2001
Warenbestandsaufnahmen (Inventuren) 2001
Zwischenbilanz (bei Gesellschafterwechsel oder Umstellung des Wirtschaftsjahres) 2001
Zollbelege 2001