Hase in Sicherheit

M. Klauenberg KG
Abt. Aktenarchivierung und -verwaltung

Aufbewahrungsfristen nach dem
Bundesdatenschutzgesetz

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Allgemeines

 
10 Jahre aufzubewahren sind Geschäftsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, die zu Ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweiungen und Organisationsunterlagen sowie die entsprechenden Buchungsbelege.

Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, sind 6 Jahre aufzubewahren. Diese Frist gilt auch für Lohnkonten, sofern sie nicht Bestandteil der Buchführung sind.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt, der Handels- und Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden ist oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Bei Verträgen beginnt die Aufbewahrungspflicht mit dem Ende des Jahres, in dem der Vertrag endet. Wurde z.B. die Buchführung für das Wirtschaftsjahr 1999 z.B. im März 1998 durch letzte Eintragungen abgeschlossen, begann die Aufbewahrungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres 1998.

Das Ende der Aufbewahrungsfrist tritt nach Ablauf der jeweiligen Frist ebenfalls mit Ablauf des Kalenderjahres ein. Nach Ablauf der Fristen brauchen Unterlagen nur noch aufbewahrt zu werden, wenn sie für eine begonnene Aussenprüfung, für eine vorläufige Steurfestsetzung, für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Verfahren, für ein schwebendes oder auf Grund einer Aussenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung von Anträgen des Steuerzahlers von Bedeutung sind.

 

Unterlagen zur gesicherten Vernichtung ab dem 01. Januar 2010

Außendienstabrechnungen, soweit Buchungsbelege 1999
Ausgangsrechnungen 1999
Ausfuhrunterlagen 2003
Arbeitsanweisungen für EDV-Buchführung 1999
Anlagenvermögensbücher und -karteien 1999
Angebote, die zu einem Auftrag geführt haben 2003
Änderungsnachweise der EDV-Buchführung 1999
Aktenvermerke (soweit Buchungsbelege) 1999
Akkreditive 1999
Abtretungserklärungen nach Erledigung 2003
Abschreibungsunterlagen 1999
Abrechnungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) 1999
Buchungsbelege 1999
Buchungsanweisungen 1999
Bilanzunterlagen 1999
Bilanzen (Jahresabschlüsse) 1999
Bewirtungsrechnungen (soweit Buchungsbelege) 1999
Bewertungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) 1999
Betriebsprüfungsberichte 2003
Betriebskostenrechnungen 1999
Betriebsabrechnungen mit Belegen als Bewertungsunterlagen 1999
Bestell- und Auftragsunterlagen 2003
Belege, soweit Buchfunktion (offene-Posten-Buchhaltung) 1999
Bankbürgschaften 2003
Bankbelege 1999
Doppel von Rechnungen 1999
Depotauszüge (soweit nicht Inventare) 1999
Debitorenlisten (soweit Bilanzunterlage) 1999
Dauerauftragsunterlagen (soweit nicht Buchungsgrundlage, nach Ablauf des Vertrages) 2003
Darlehensunterlagen (nach Ablauf des Vertrages) 2003
Exportunterlagen 2003
Essenmarkenabrechnungen (soweit Buchungsbelege) 1999
Eröffnungsbilanzen 1999
Einnahmen-Überschuss-Rechnung 1999
Eingangsrechnungen 1999
Einfuhrunterlagen 2003
Frachtbriefe 2003
Finanzberichte 2003
Fahrtkostenerstattungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) 1999
Gutschriften 1999
Grundstücksverzeichnis (soweit Inventar) 1999
Grundbuchauszüge 1999
Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresrechnung) 1999
Geschenknachweise 2003
Geschäftsbriefe (außer Rechnungen und Gutschriften) 2003
Geschäftsberichte 1999
Gehaltslisten 1999
Hauptabschlussübersicht (wenn anstelle der Bilanz) 1999
Handelsregisterauszüge 2003
Handelsbücher 1999
Handelsbriefe (außer Rechnungen und Gutschriften) 2003
Investitionszulage (Unterlagen) 2003
Inventar 1999
Journale für Hauptbuch und Kontokorrent 1999
Jahresabschlüsse und Erläuterungen 1999
Kreditunterlagen (soweit Buchungsbelege, nach Ablauf des Kreditvertrages) 1999
Konzernlageberichte (mit zum Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen u. sonst. Organisationsunterlagen) 1999
Konzernabschlüsse 1999
Kontoauszüge 1999
Kontenregister 1999
Kontenpläne und Kontenplanänderungen 1999
Kassenzettel 2003
Kassenbücher und –blätter 1999
Kassenberichte 1999
Lohnlisten 1999
Lohnbelege (soweit Buchungsbelege) 1999
Lieferscheine (soweit Buchungsbelege) 1999
Lagerbuchführungen 1999
Lageberichte 1999
Mietunterlagen (nach Ablauf des Vertrages) 2003
Mahnungen und Mahnbescheide 2003
Magnetbänder mit Buchfunktion 1999
Nachnahmebelege (soweit Buchungsbelege) 1999
Organisationsunterlagen der EDV-Buchführung 1999
Prozessakten (nach Beendigung des Verfahrens) 1999
Protokolle (allgemeiner Art) 2003
Preislisten 2003
Pachtunterlagen (nach Ablauf des Vertrages) 2003
Quittungen 1999
Reisekostenabrechnungen 1999
Rechnungen 1999
Steuerunterlagen und Steuererklärungen 1999
Spendenbescheinigungen 1999
Schriftwechsel (allgemein) 2003
Schadensunterlagen 2003
Saldenbilanzen 1999
Sachkonten 1999
Telefonkostennachweise (soweit Buchungsbelege) 1999
Umsatzsteuervoranmeldungen 1999
Überweisungsbelege 1999
Überstundenlisten 2003
Verträge (soweit nicht Buchungsgrundlage) 2003
Versicherungspolicen 2003
Versand- und Frachtunterlagen 2003
Vermögenswirksame Leistungen (Unterlagen, soweit nicht Buchungsbelege) 2003
Vermögensverzeichnis 1999
Verkaufsbücher 1999
Verbindlichkeiten (Zusammenstellungen) 1999
Wechsel (soweit Buchungsbelege) 1999
Wareneingangs- und -ausgangsbücher 1999
Warenbestandsaufnahmen (Inventuren) 1999
Zwischenbilanz (bei Gesellschafterwechsel oder Umstellung des Wirtschaftsjahres) 1999
Zollbelege 1999