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Aktenarchivierung
In der Hagenbeck 50 D-45143
Essen-Altendorf
Tel. 0201/75001020 Fax 0201/8629624
e-mail: info@aktenarchiv.de
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Informationsträgervernichtung
- Sicherheitsstufen nach DIN 32757
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Stufe 1
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- Informationsträgervernichtung,
bei der Informationsträger so vernichtet werden,
dass die Reproduktion der auf ihnen
wiedergegebenen Informationen ohne besondere
Hilfsmittel und ohne Fachkenntnisse, jedoch nicht
ohne besonderen Zeitaufwand, möglich ist.
- Papiere und Filme in Originalgröße:
Materialteilchenfläche max. 1.000 mm²,
Streifenbreite max. 12 mm
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Stufe 2
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- Informationsträgervernichtung,
bei der Informationsträger so vernichtet werden,
dass die Reproduktion der auf ihnen
wiedergegebenen Informationen mit Hilfsmitteln
und nur mit besonderem Zeitaufwand möglich ist.
- Papiere und Filme in Originalgröße:
Materialteilchenfläche max. 400 mm²,
Streifenbreite bis max. 6 mm
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Stufe
3
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- Informationsträgervernichtung,
bei der Informationsträger so vernichtet werden,
dass die Reproduktion der auf ihnen
wiedergegebenen Informationen nur unter
erheblichem Aufwand (Personen, Hilfsmittel, Zeit)
möglich ist.
- Papiere und Filme in Originalgröße:
Materialteilchenlänge max. 60 mm,
Materialteilchenbreite bis max. 4 mm und
Streifenbreite max. 2 mm
- Kunststoff wie
Identifikationskarte oder Mikrofilm:
Materialteilchenfläche max. 1 mm²
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Stufe
4
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- Informationsträgervernichtung,
bei der Informationsträger so vernichtet werden,
dass die Reproduktion der auf ihnen
wiedergegebenen Informationen nur unter
Verwendung gewerbeunüblicher Einrichtungen bzw.
Sonderkonstruktionen, die im Falle kleiner
Auflagen sehr aufwendig sind, möglich ist.
- Papiere und Filme in Originalgröße:
Materialteilchenlänge max. 15 mm,
Materialteilchenbreite bis max. 2 mm als Preßling
- Kunststoff wie
Identifikationskarte oder Mikrofilm:
Materialteilchenfläche max. 0,5 mm²
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Stufe 5
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- Informationsträgervernichtung,
bei der Informationsträger so vernichtet werden,
dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist,
auf ihnen wiedergegebene Informationen zu
reproduzieren
- Papiere und Filme in Originalgröße:
Asche zerkleinert, Lösung, Suspension oder Faser.
Materialteilchenbreite max. 0,8 mm,
Materialteilchenlänge max. 15 mm
- Kunststoff wie
Identifikationskarte oder Mikrofilm:
Materialteilchenfläche max. 0,2 mm²
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